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Nach Beziehungsstreit

Mann schlägt mit Schmiedehammer auf Polizisten ein

Am Sonntagabend eskalierte ein Beziehungsstreit zwischen einer 24-Jährigen und ihrem 28-jährigen Ex-Freund in Budenheim...

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Budenheim (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz

 

Sonntag, 03.01.2016, 20:30 Uhr

Am Sonntagabend eskalierte ein Beziehungsstreit zwischen einer 24-Jährigen und ihrem 28-jährigen Ex-Freund in Budenheim. Die Polizei wurde durch die junge Frau gerufen, da ihr Ex-Freund in der Wohnung randalieren würde und bereits einen Teil der Wohnungseinrichtung zerstört hätte. Gegenüber den eintreffenden Polizeikräften verhielt sich der 28-Jährige äußerst aggressiv, verbarrikadierte sich in einem Zimmer der Wohnung und bedrohte die Beamten. Noch bevor weitere Einsatzkräfte das Anwesen umstellen konnten, gelang dem 28-Jährigen die Flucht aus einem Wohnungsfenster. Mehrere Beamte, darunter ein Diensthundeführer, verfolgten den Flüchtigen zu Fuß und konnten ihn im Bereich Binger Straße/Jahnstraße stellen.

Während der Flucht setzte der 28-Jährige Pfefferspray gegen die Beamten ein und schlug mehrfach mit einem Schmiedehammer (500 gr.) in Richtung Kopf der Beamten und einem Diensthund. Nachdem die Androhung des Schusswaffengebrauchs und ein Signalschuss keinerlei Wirkung bei dem 28-Jährigen erzielte und der Angreifer weiterhin mit dem Hammer nach den Beamten schlug, sah sich ein Polizeibeamter gezwungen, seine Schusswaffe einzusetzen und gab vier Schüsse gezielt auf das Bein des Angreifers ab. Der 28-Jährige wurde ins Bein getroffen. Er konnte anschließend überwältigt werden. Der Angreifer wurde nach der Erstversorgung durch einen Notarzt in die Universitätsmedizin eingeliefert. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte sind die Schussverletzungen am Bein nicht lebensgefährlich.

Bei dem Einsatz wurden insgesamt 6 Beamte verletzt, 3 durch Einwirkung von Reizgas und 3 erlitten Prellungen durch die Abwehr der Hammerschläge. Die Staatsanwaltschaft Mainz wurde umgehend in die Ermittlungen eingebunden. Sie beschäftigt sich auch mit der Frage, ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig war. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird jedoch von einer Notwehrlage ausgegangen. Aus Neutralitätsgründen wurden die kriminalpolizeilichen Ermittlungen durch das Landeskriminalamt dem Polizeipräsidium Rheinpfalz übertragen.

Quelle: Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz