Mit der Schusswaffe soll er zwei der Obdachlosen verletzt haben. Ein 34-Jähriger musste mit Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus gefahren werden. Unmittelbar nach der Tat konnte der Angreifer noch am Tatort festgenommen werden. Die Kripo Köln hat für den Fall eine Mordkommission eingerichtet.
Bei dem Schießkugelschreiber handelt es sich um eine verbotene Schusswaffe. In der Form eines Kugelschreibers oder einer Taschenlampe wird dabei die Mechanik einer Schusswaffe verbaut und der „Schreibgegenstand“ mit scharfer Munition geladen.
Quelle: Polizeipräsidium Köln