Der Mann habe ohne erkennbaren Anlass unvermittelt auf den Hals und den Rücken seines fahrenden Kollegen eingestochen, berichtete die Staatsanwaltschaft. Ein dritter Kollege habe dem Täter schließlich aus dem inzwischen stehenden Auto ziehen können. Der Mann wurde kurz nach dessen Flucht von der Polizei festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Tat als heimtückischer Mordversuch und als gefährliche Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit bewertet werde.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer psychischen Erkrankung des 35-Jährigen aus. Den Ermittlungen zufolge, habe er laut Staatsanwaltschaft im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Weil die Gefahr weiterer Straftaten bestehe, hat die Anklagebehörde beim Landgericht die Unterbringung des Mannes in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung beantragt, in der er sich bereits befindet.
Quelle: dpa