Nicht hören wollte ein 37-jähriger Lagerist aus Speyer, der nach Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zuletzt im Februar vor Gericht stand, um sich erneut zu rechtfertigen. Er hatte rechtswidrig einen ungültigen, italienischen Führerschein erworben, wohlwissend, dass er damit nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt war. Dennoch nahm er einen Job als Berufskraftfahrer an.
Der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt konnte ihm damals über 150 rechtwidrige Fahrten nachweisen. Der Punktestand des Angeklagten beim Kraftfahrbundesamt betrug 35 Punkte! Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe und stellte unmissverständlich klar, dass eine wiederholte Tatbegehung dem Angeklagten unweigerlich einen Platz in der Justizvollzugsanstalt sichern würde. Diese klare Ansage fruchtete allerdings nicht. Denn die Polizei hatte nun Hinweise darauf, dass der Verurteilte diese offenbar nicht verstehen wollte und weiterhin ohne Fahrerlaubnis fuhr.