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Bundesgerichthof in Karlsruhe

Ludwigshafenerin bekommt keinen Schadenersatz

Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof hat heute die Klage einer Ludwigshafenerin gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz abgewiesen. 

Die Prüfer haben bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt, hieß es zur Begründung. PIP hatte bis zum Auffliegen des Betrugs 2010 Implantate mit nicht zugelassenem Industrie-Silikon gefüllt. Der TÜV hatte die Qualitätssicherung von PIP zertifiziert. Er hatte bei mehreren angekündigten Kontrollen in der Firma nichts gemerkt, weil PIP vor dem Besuch der Prüfer das billige Industrie-Silikon gegen das zugelassene, höherwertige Gel ausgetauscht hatten. Der TÜV war also ebenfalls von PIP getäuscht worden. 

Allein in Deutschland waren weit mehr als 5.000 Frauen von dem Skandal betroffen. Sie bekamen die Empfehlung, sich die reißanfälligen und teilweise undichten Implantate zur Sicherheit besser entfernen zu lassen.