Landtag muss über AfD-Einspruch entscheiden
Erstmals in seiner Geschichte muss der rheinland-pfälzische Landtag über einen Einspruch gegen Ordnungsrufe entscheiden.
Erstmals in seiner Geschichte muss der rheinland-pfälzische Landtag über einen Einspruch gegen Ordnungsrufe entscheiden.
Die Abgeordneten stimmen am Mittwoch nächster Woche über einen Vorschlag des Ältestenrats ab, die Einsprüche der AfD-Fraktion zurückzuweisen, wie die Landtagsverwaltung mitteilte. Bisher sei kein Fall dokumentiert, in dem im Plenum über einen Einspruch gegen einen Ordnungsruf abgestimmt worden sei, sagte ein Sprecher.
In einer zeitweise turbulenten Sitzung hatte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) am 25. August zunächst Zwischenrufe aus der AfD-Fraktion in Richtung Regierungsbank gerügt. Danach ging der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jan Bollinger, zum Platz des Präsidenten. Er erhielt daraufhin einen Ordnungsruf wegen Kritik an der Sitzungsleitung, ebenso der Abgeordnete Damian Lohr.
Bollinger verließ danach den Saal. Später kritisierte er, Landtagspräsident Hering sei «offensichtlich mit einer unparteiischen Versammlungsleitung überfordert». Den Einspruch gegen die Ordnungsrufe begründet er damit, dass diese «nicht durch eine Verletzung der Würde oder der Ordnung des Hauses begründet» gewesen seien.
Quelle: dpa