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Keine weiteren Strafen im Holiday-Park-Prozess

Das Landgericht Frankenthal hat die Berufung von Staatsanwaltschaft und Eltern des getöteten Mädchens verworfen. Beide hatten den Park-Vorgesetzten eine Mitverantwortung an dem tödlichen Unfall vor drei Jahren gegeben.

Nachdem die Mitarbeiter in erster Instanz freigesprochen wurden, legten die Klagenden Berufung ein – DIESE wurde jetzt verworfen. Die Mitschuld könne nicht nachgewiesen werden, so die Richter. Damit bleiben die Vorgesetzten auch in zweiter Instanz straffrei. Der ehemalige Fahrgeschäft-Bediener war bereits verurteilt worden.

Quelle: dpa/Landgericht FT