Rheinland-Pfalz: Worms
Keine Ermittlungen gegen Ordnungsamts-Mitarbeiter
Die mutmaßlich fremdenfeindlichen Sprüche bleiben auch strafrechtlich ohne Konsequenzen.
Die mutmaßlich fremdenfeindlichen Sprüche bleiben auch strafrechtlich ohne Konsequenzen.
Die Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe. Es reiche weder für Volksverhetzung noch für das Zeigen verfassungswidriger Symbole – weil dafür die Öffentlichkeit fehle. Sieben Mitarbeiter hatten sich die fremdenfeindlichen Sprüche auf ihren Handys zugeschickt. Weil es Privatsache ist, waren auch die Kündigungen unzulässig. Die Stadt überlegt noch, wie sie weiter vorgeht.