Kohl-Witwe zieht vor BGH
Das Oberlandesgericht in Köln hat heute entschieden: Meike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf SEINE Entschädigung. Die Witwe des verstorbenen Altkanzlers will das nicht hinnehmen.
Das Oberlandesgericht in Köln hat heute entschieden: Meike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf SEINE Entschädigung. Die Witwe des verstorbenen Altkanzlers will das nicht hinnehmen.
UPDATE:
Der Streit um die Rekordentschädigung geht in die nächste Runde. Meike Kohl-Richter hat gegen das hetuige Urteil des Oberlandgerichts Köln Revision eingelegt.
Täter dürften nicht vom Tod des Opfers profitieren, begründet Kohl-Richters Anwalt den Schritt.
URSPRUNGSMELDUNG:
Die Ehefrau des verstorbenen Altkanzlers aus Ludwigshafen, Helmut Kohl, hat keinen Anspruch auf eine erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, entschied das Kölner Gericht.
Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe.
Kohl hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod zugesprochen bekommen, weil in dem Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht wurden.
Der Altkanzler war im Juni letzten Jahres in Ludwigshafen gestorben. Kohl-Richter kann gegen das heutige Urteil noch in Revision gehen.
Quelle: dpa