Rheinland-Pfalz: Zweibrücken
Unglück im Holiday-Park wird nicht neu verhandelt
Das Unglück im Holiday-Park hat für die beiden angeklagten Mitarbeiter keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Das Unglück im Holiday-Park hat für die beiden angeklagten Mitarbeiter keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken heute entschieden. Die Richter sollten prüfen, ob eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal korrekt war. Es hatte in einem Berufungsverfahren den Freispruch für die beiden Mitarbeiter des Freizeitparks bestätigt. Das Mädchen war im August 2014 in einem Fahrgeschäft erfasst und überrollt worden. Die Parkangestellten mussten sich daraufhin wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Quelle: dpa