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Rheinland-Pfalz: Wörth

Staatsanwaltschaft: Kein Fremdverschulden bei Tod von Schülerin aus Wörth

Der Tod einer 13-jährigen Schülerin ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landau nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen. Sie war im September im Schulbus bei Wörth zusammengebrochen.

In Bus zusammengebrochen

Das teilte die Staatsanwaltschaft in der Pfalz am Dienstag nach einer Untersuchung durch Rechtsmediziner mit. Die Gutachter schließen aus, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Tod stehen könnte. Ein normal getragener Schutz führe nicht zur übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei, zitiert die Deutsche Presse-Agentur die Justiz. In den vergangenen Wochen war von Masken-Kritikern in den Sozialen Medien immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob der Tod des Mädchens möglicherweise mit dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Verbindung stehen könnte. Dies verneinte die Staatsanwaltschaft ausdrücklich.

Die 13-Jährige war am 07. September in dem Bus im Kreis Germersheim bewusstlos geworden und in einem Krankenhaus in Karlsruhe gestorben.

Quelle: dpa