Rheinland-Pfalz: Koblenz
Entscheidung im sogenannten Pinkelprozess
Die Klage des Kabarettisten Rainald Grebe auf unentgeltliche Benutzung der Toilettenanlagen von Autobahnrastaststätten ist gescheitert.
Die Klage des Kabarettisten Rainald Grebe auf unentgeltliche Benutzung der Toilettenanlagen von Autobahnrastaststätten ist gescheitert.
Rainald Grebe muss weiter zahlen, wenn er zum Beispiel auf einer der 28 Rastanlagen zur Toilette geht, die mit dem "Sanifair-Konzept" ausgestattet sind. Alle anderen natürlich auch. Auf Autobahnen, greife nämlich das Bundesgaststättengesetz, so das Koblenzer Gericht. Das Land Rheinland-Pfalz sei nicht die richtige Beklagte. Schon aus formalen Gründe sei die Klage damit gescheitert.
Außerdem gebe es auf rheinland-pfälzischen Autobahnen 43 öffentliche Toiletten, die kostenfrei genutzt werden könnten. Es stehe jedem frei, diese Anlagen anzusteuern.
Quelle: dpa