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Hessen: Limburg

Hinschaden in Klinik erlitten: Kind erhält eine Million Schmerzensgeld

Nach einem folgenschweren Vorfall im Krankenhaus Limburg im Jahre 2011 hat das Landgericht nun einem Jungen, der seitdem schwerstbehindert ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen.

Kind erlitt Hirnschaden

Zu dem folgenschweren Zwischenfall war es bereits im Dezember 2011 gekommen. Der damals einjährige Junge sei aufgrund eines Infekts in die Klinik eingeliefert worden. Über einen Portzugang sollte er ein Antibiotikum bekommen. Dabei habe das Kind derart geweint und geschrien, dass es sich an einem zuvor gegessenen Stück Apfel verschluckte. 

Das Gericht urteilte, dass die Krankenschwester gewusst habe, dass das Kind kurz zuvor gegessen hatte. Sie hätte damit rechnen müssen, dass sich der Junge über die Medikamentengabe aufregen würde und daher damit länger warten müssen, um ein mögliches Verschlucken von Speiseresten zu verhindern. Die vom Klinikpersonal ergriffenen Rettungsmaßnahmen waren zudem laut dem Landgericht zufolge fehlerhaft und erwiesen sich sogar als "schädlich". In der Folge erlitt der Junge gravierende Hirnschäden und ist seitdem schwerbehindert.

Zu einer Million Euro Schmerzensgeld verurteilt

Das Landgericht sprach dem Jungen am Montag ein Schmerzensgeld in Höhe einer Million Euro zu. Bei der Höhe der Summe orientierte sich die Kammer der Mitteilung zufolge an den fatalen Konsequenzen: Der Junge werde nie "ein auch nur näherungsweise normales Leben" führen. Er könne nicht sprechen und nicht laufen. Eine normale Kindheit sei ihm weitgehend verwehrt geblieben. Rund um die Uhr sei er auf fremde Hilfe angewiesen. Gefordert war ein Schmerzensgeld von mindestens 500.000 Euro.

Das Krankenhaus im Kreis Limburg-Weilburg sowie das an der Behandlung beteiligte Fachpersonal wurde zur Zahlung der Summe nebst Zinsen verurteilt. Zudem entschied das Gericht, dass dem Kläger "sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm infolge einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden", zu ersetzen seien, heißt es laut dpa. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa