Zu dem folgenschweren Zwischenfall war es bereits im Dezember 2011 gekommen. Der damals einjährige Junge sei aufgrund eines Infekts in die Klinik eingeliefert worden. Über einen Portzugang sollte er ein Antibiotikum bekommen. Dabei habe das Kind derart geweint und geschrien, dass es sich an einem zuvor gegessenen Stück Apfel verschluckte.
Das Gericht urteilte, dass die Krankenschwester gewusst habe, dass das Kind kurz zuvor gegessen hatte. Sie hätte damit rechnen müssen, dass sich der Junge über die Medikamentengabe aufregen würde und daher damit länger warten müssen, um ein mögliches Verschlucken von Speiseresten zu verhindern. Die vom Klinikpersonal ergriffenen Rettungsmaßnahmen waren zudem laut dem Landgericht zufolge fehlerhaft und erwiesen sich sogar als "schädlich". In der Folge erlitt der Junge gravierende Hirnschäden und ist seitdem schwerbehindert.