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Junger Mann zu Haftstrafe und Suchttherapie verurteilt

Hundequäler-Prozess

Urteil im Betzdorfer Hundequäler-Prozess: Das Jugendschöffengericht hat einen 21-jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Suchttherapie verurteilt.

Urteil im Betzdorfer Hundequäler-Prozess:  Das Jugendschöffengericht hat einen 21-jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Suchttherapie verurteilt.

Das berichtet die Rhein-Zeitung. Außerdem darf der junge Mann mindestens fünf Jahre lang keine Tiere halten. Er hatte einen kleinen Hund gequält und ein Video davon ins Internet gestellt. Als er sich im Prozess die Bilder anschauen musste, hatte der 21-jährige einen Schwächeanfall erlitten.