Die Initiative, die die Länder Bayern und Hessen in den Finanzausschuss des Bundesrates einbringen wollen, sieht vor, dass pro vollem Tag im Homeoffice ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten angesetzt werden kann - maximal 600 Euro pro Jahr.
Besondere Voraussetzungen in der Wohnung sind nach den Plänen der Finanzminister nicht notwendig. Sie wollten, „dass die Zusatzkosten durch Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können“, erklärten die Minister. Der Vorschlag könne „helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden“.
Derzeit kann nur derjenige seinen Arbeitsplatz zu Hause steuerlich geltend machen, der dafür über ein eigenes Zimmer verfügt. „Dies geht jedoch an der Realität der meisten Arbeitnehmer vorbei“, bemängelte FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich bereits im Mai.
Quelle: dpa