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Rheinland-Pfalz: Kreis Altenkirchen

Neuregelung der Holzvermarktung

Die Vermarktung von Holz im Norden von Rheinland-Pfalz muss neu geregelt werden. Grund ist eine Entscheidung beim Bundeskartellamt.

Holzvermarktung im nördlichen Rheinland-Pfalz muss neu geregelt werden: Nach jahrzehntelanger Praxis hat das Bundeskartellamt den kooperativen Holzverkauf über die Staatlichen Forstämter gekippt. Er soll dem europäischen Kartellrecht widersprechen. Ab nächstem Jahr muss deshalb der gemeinsame Holzverkauf aus dem Staatswald und privaten Forstbetrieben getrennt werden. Die Forstverwaltungen produzieren und ernten das Holz wie bisher, die Reviere bleiben auch gleich, die Vermarktung geben sie aber an die Kommunen ab.