Frankfurt
Fluglärm-Klage abgewiesen
In dem Streit ging es um den Fluglärm in den Nacht-Rand-Stunden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
In dem Streit ging es um den Fluglärm in den Nacht-Rand-Stunden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof weist Klage der Stadt Mainz ab:
Sie hatte sich wegen des Frankfurter Fluglärms gegen die Nutzung des Flughafens in den Nachtrandstunden gewehrt, also von 5 bis 6 und von 22 bis 23 Uhr. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu – alle vorgebrachten Punkte seien bereits in anderen Verfahren geklärt worden, hieß es.