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Fluglärm-Klage abgewiesen

In dem Streit ging es um den Fluglärm in den Nacht-Rand-Stunden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof weist Klage der Stadt Mainz ab:

Sie hatte sich wegen des Frankfurter Fluglärms gegen die Nutzung des Flughafens in den Nachtrandstunden gewehrt, also von 5 bis 6 und von 22 bis 23 Uhr. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu – alle vorgebrachten Punkte seien bereits in anderen Verfahren geklärt worden, hieß es.