Rheinland-Pfalz: Trier
Haftstrafe wegen Untreue
Der 50-Jährige hatte beim Landesbetrieb Mobilität gearbeitet und über eine eigens eingerichtete Service-Agentur Gebühren-Gelder aufs eigene Konto abgezweigt.
Der 50-Jährige hatte beim Landesbetrieb Mobilität gearbeitet und über eine eigens eingerichtete Service-Agentur Gebühren-Gelder aufs eigene Konto abgezweigt.
Dem Landesbetrieb entstand damit ein Schaden von 180.000 Euro.
Der Mann muss wegen Untreue für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Seine Frau wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Quelle: Landgericht Trier