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Baden-Württemberg: Heilbronn

Siebenjähriger von „Pflegeoma“ erwürgt: 10 ½ Jahre Haft!

Im April des letzten Jahres machten die Eltern eines siebenjährigen Jungen in Künzelsau eine grauenvolle Entdeckung. Ihr Sohn lag tot in der Badewanne der „Pflegeoma“. Jetzt erfolgte das Urteil gegen die heute 70-jährige Frau.

Objektiv einen Mord begangen

Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Angeklagte zu zehneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags, da sie sich den Vorwurf gefallen lassen muss, „objektiv einen Mord begangen zu haben“. Das erläuterte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung laut der "Welt".

Eine noch höhere Strafe, wie vom Anwalt der Familie des Siebenjährigen gefordert, lehnte der Vorsitzende ab. Durch eine psychische Erkrankung könne nicht von Mord gesprochen werden, denn organische und depressive Störungen seien, gemäß eines Gutachtens, bei der 70-jährigen Frau nicht auszuschließen.

Motivbündel

Im Prozess wurde immer wieder von einem sogenannten Motivbündel gesprochen. Die „Pflegeoma“ habe sich mit der Gesamtsituation überfordert gefühlt und Ruhe haben wollen.

Aus diesem Grund würgte sie den siebenjährigen Jungen vermutlich ungefähr drei Minuten lang, bis er nicht mehr atmete. Danach platzierte sie ihn tot in einer mit Wasser gefüllten Badewanne. An diesem Ort fanden die Eltern später die Leiche.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Laut der Aussage der Seniorin, erinnert sie sich nichtmehr an die Tat. Einen Umstand, den der Richter massiv kritisierte. Auch wenn man eine derartige Tat nie gänzlich verstehen könne, wäre ein Erklärungsversuch auch für die Hinterbliebenen hilfreich gewesen.

Trotz der scheinbaren psychischen Erkrankung, sieht es der vorsitzende Richter aber als erwiesen an, dass die Tötung mit Vorsatz passiert ist. Die Verteidigerin plädierte auf fahrlässige Tötung. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.