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Rheinland-Pfalz: Mörsdorf

Streit verloren: Hängeseilbrücke "Geierlay" weiter unter Corona-Auflagen

Für die Hängeseilbrücke "Geierlay" im Hunsrück gelten weiter die Corona-Beschränkungen, die auch für Freizeitparks vorgeschrieben sind. Die Ortsgemeinde Mörsdorf hat somit den Rechtsstreit um die vorerst weiterhin gesperrte Brücke verloren. 

Geierlay weiter unter Corona-Auflagen

Die Ortsgemeinde Mörsdorf hatte sich gegen die Einstufung der Geierlay Hängebrücke als freizeitparkähnliche Einrichtung gewehrt und argumentiert, dass diese nur Teil eines Wanderwegs sei, ohne Kassen, Tore und Zäune wie bei einem Freizeitpark. Das erschwere eine Kontrolle. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz war jedoch anderer Meinung. 

Die Geierlay sei ein Touristenmagnet, an dem jährlich Hunderttausende Menschen zusammenkommen. Allein im Corona-Jahr 2020 sei hier ein Spitzenwert von rund 322.000 Besucher*innen erreicht worden, davon etwa 60.000 alleine im August. Vor der schmalen Fußgängerbrücke über einem tiefeingeschnittenen Bachtal könnte es oft zu langen Warteschlangen kommen. Hier müsste die Gemeinde Mörsdorf regulierend eingreifen. Aus diesem Grund wurde die Brücke als freizeitparkähnliche Einrichtung eingestuft und somit bleiben die Corona-Auflagen, wie Abstände einhalten und Maskenpflicht auch weiterhin in Kraft, die auch für Freizeitparks gelten. 

Ortsgemeinde muss als Betreiberin für Verstöße einstehen

Mörsdorf hat sich bislang personell außerstande gesehen, wie bei Freizeitparks alle Mindestabstände und Masken zu kontrollieren und alle Adressen zu erfassen. Daher hat die Polizei die Brücke mit Natodraht abgesperrt. Bürgermeister Kirchhoff teilte am Dienstagabend mit, die Gemeinde werde nun prüfen, welche Vorgaben sie erfüllen müsse, um die Brücke wieder zu öffnen. Sollten die Hürden jedoch zu hoch sein, wäre nicht auszuschließen, dass die Sperrung verbleibt. "Insbesondere muss die Ortsgemeinde das Risiko bedenken, für Verstöße von Passanten, welche die Brücke betreten und Abstandsgebot oder Maskenpflicht missachten, als "Betreiberin" einstehen zu müssen", ergänzte der Bürgermeister.

Quelle: dpa