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Nordrhein-Westfalen: Köln

Stalker scheitert am Zaun und verliert beinahe ein Bein

Der Bauunternehmer Albert B. hat seine ehemalige Freundin in Erfstadt über einen längeren Zeitraum gestalked. Als er bewaffnet auf ihr Grundstück eindringen wollte, blieb er im Zaun hängen und verlor dadurch beinahe ein Bein.

Morddrohungen per SMS

Der ehemalige Bauunternehmen Albert B. lebte zeitweise mit Doris M. zusammen. Doch dann kam es zur Trennung. Die Seniorin zahlte ihm sogar eine Art Abfindung in Höhe von 140.000 Euro, damit er sie zufrieden lässt.

Trotz gerichtlichen Annährungsverbots stalkte er sie weiter. Die Seniorin wurde über Jahre hinweg psychisch terrorisiert. Der 67-Jährige schrieb ihr laut der Bild unter anderem eine SMS mit dem Wortlaut: „Bald bist Du tot. Ich schieße Dir eine Kugel zwischen die Augen.“ Einmal habe er ihr sogar aufgelauert und sie gewürgt.

Laut der Tochter des Opfers rief der ehemalige Freund täglich bis zu 500 Mal mit unterdrückter Nummer an. Ihre Mutter lebe seitdem völlig zurückgezogen und leide unter Depressionen,  zudem sei sie stark traumatisiert.

Stalker hängt halbnackt über Gartenzaun

Am 8. Mai 2016 soll sich der ehemalige Bauunternehmer in Tarnkleidung zu dem Grundstück der 72-Jährigen geschlichen haben. Der Mann hatte ein Jagdgewehr mit Zielfernrohr sowie ein Magnum Revolver bei sich. Beide Waffen waren geladen, außerdem hatte er noch 90 Schuss Munition bei sich.

Beim Klettern rutschte der Rentner ab, sodass sich das rechte Bein regelrecht um eine Zaunspitze gewickelt hat. Dadurch wurde die Blutzufuhr abgequetscht. Mit einem Gürtel und einem Seil versuchte sich Albert B. zu befreien – jedoch ohne Erfolg. Ganze acht Stunden hing der Stalker fest und verlor beinahe sein Bein. Der Schwiegersohn des Opfers fand den 67-Jährigen in seiner misslichen Lage vor.

Gerichtsverhandlung in Köln

Diese Woche stand Albert B. vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft. Sie werfen ihm versuchten Mord vor, da er schwer bewaffnet war. Der Richter entschied jedoch laut der Bild: „Sollte es einen Tötungsvorsatz überhaupt gegeben haben, so ist er im Vorbereitungsstadium stecken geblieben.“ Daher fiel das Urteil milder aus: Der 67-Jährige muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis wegen Stalking, Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes.

Nach elf Monaten Untersuchungshaft kommt der Rentner jedoch kurzzeitig frei, da es mehrere Wochen dauert, bis ihm der Haftantritt schriftlich zugestellt wird. Doris M. ist fassungslos, sie hat nun Angst um ihr Leben.

Quelle: Bild