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Nach Vogelgrippe-Verdacht in Wörth

Gericht entscheidet über Keulung

Die unter Vogelgrippe-Verdacht stehenden Vögel in einem Zuchtbetrieb in Wörth (Kreis Germersheim) dürfen vorerst nicht getötet werden. Der Rassegeflügelzuchtverein hat beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag gegen die Keulung eingereicht. Die Entscheidung am Mittwoch fallen.

Es sei unverhältnismäßig, alle 454 Gänse, Enten und Ziervögel in der Anlage zu töten, wenn nur bei wenigen ein Vogelgrippe-Virus festgestellt wurde, sagte Helmut Demler vom Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz. Er verlangt, alle Tiere zu untersuchen, sie nicht einfach alle auf Verdacht totzuschlagen. Außerdem sei es noch gar nicht sicher, ob es sich um die derzeit grassierende, hoch ansteckende H5N8-Variante des Virus handele, so Demler. 

In dem betroffenen Zuchtbetrieb befinden sich nach Angaben von Demler sehr seltene Tiere, "Raritäten". Ihr Wert liege zusammen bei Zehntausenden Euro.