Gericht entscheidet über Keulung
Die unter Vogelgrippe-Verdacht stehenden Vögel in einem Zuchtbetrieb in Wörth (Kreis Germersheim) dürfen vorerst nicht getötet werden. Der Rassegeflügelzuchtverein hat beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag gegen die Keulung eingereicht. Die Entscheidung am Mittwoch fallen.