Der Vater habe laut dpa erklärt, er stehe beruflich und privat unter enormem Druck, habe ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe nur drei bis vier Stunden pro Nacht. Ein Beschluss des Amtsgerichts hatte ihm das Recht - und die Pflicht - zugesprochen, die drei Söhne an einem Sonntag im Monat tagsüber sowie in Teilen der Ferien zu sich zu nehmen.
Das OLG bestätigte die Regelung, da die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht darstelle.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Quelle: dpa