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Hessen: Frankfurt

Gericht verpflichtet Vater zu Umgang mit Söhnen

Trauriger Fall vor einem Frankfurter Gericht: Weil drei Kinder ihren Papa vermissen, „musste“ die Mutter vor Gericht eine Umgangs-Verpflichtung vor Gericht erwirken. Der Vater hatte sich in den letzten drei Jahren offenbar kaum um seine Söhne gekümmert.

Vater ging gegen Umgangs-Regelung vor

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Vater aus Hessen zu Treffen mit seinen Söhnen verpflichtet. Demnach lebe der Mann seit Anfang 2017 getrennt von der Mutter und den Kindern und habe seitdem nur sporadischen Kontakt mit den drei Jungs gehabt. Da die Kinder ihren Vater vermissten, habe die Mutter einen Beschluss erwirkt, der den Mann zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtete. Der Vater ging zunächst dagegen vor, doch scheiterte nun vor Gericht. Kinder hätten ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) (Aktenzeichen 3 UF 156/20).

Vernachlässigung der Elternpflicht

Der Vater habe laut dpa erklärt, er stehe beruflich und privat unter enormem Druck, habe ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe nur drei bis vier Stunden pro Nacht. Ein Beschluss des Amtsgerichts hatte ihm das Recht - und die Pflicht - zugesprochen, die drei Söhne an einem Sonntag im Monat tagsüber sowie in Teilen der Ferien zu sich zu nehmen.

Das OLG bestätigte die Regelung, da die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht darstelle.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle: dpa