Gericht muss über erfrorene Weinreben urteilen
Um mögliche Folgen des Baus der Hochmoselbrücke für einen Winzer geht es in einem außergewöhnlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier.
Um mögliche Folgen des Baus der Hochmoselbrücke für einen Winzer geht es in einem außergewöhnlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier.
Der Winzer ist der Auffassung, dass einige seiner Reben aufgrund des Baus der mächtigen Brücke zwischen Eifel und Hunsrück erfroren sind und verlangt von der Bundesrepublik Deutschland als Bauherrin rund 5500 Euro Schadenersatz.
Der Mann sieht die klimatischen Verhältnisse an dem Hang verändert. Ein Gutachter hingegen halte die Wahrscheinlichkeit, dass die Frostschäden von den Baumaßnahmen verursacht worden seien, für eher gering, sagte die Gerichtssprecherin. Zu 100 Prozent sei das ihm zufolge aber nicht klärbar, da viele verschiedene Faktoren. Einfluss auf die Entwicklung der Reben hätten - etwa die Bodendichte. Eine Entscheidung soll in den kommenden zwei Wochen fallen.
Die Hochmoselbrücke im Kreis Bernkastel-Wittlich wird seit 2011 gebaut und ist eines der größten Brückenbauprojekte Deutschlands. Sie ist Teil einer 25 Kilometer langen Strecke, die das Autobahnkreuz Wittlich in der Eifel mit dem Hunsrück verbinden soll.
Quelle: dpa