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Hessen: Groß-Gerau

Rückschlag für Fluglärmgegner aus Rheinhessen

Der Kreis wollte den Bau des Frankfurter Terminals 3 auf dem Rechtsweg stoppen- allerdings erfolglos.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage des Kreises Groß-Gerau heute abgewiesen. Damit ist die Bauantragsgenehmigung für der ersten Teilabschnitt des Terminal 3 rechtmäßig.

Der Landkreis sei nicht klageberechtigt, entschieden die Richter. Denn die durch die Stadt
Frankfurt erteilte Baugenehmigung verletzte Groß-Gerau nicht in seinen Rechten.

Die vom Kreis befürchtete mangelhafte Verkehrsanbindung und steigende Lärmbelastung für Schulen
seien schon in Verwaltungsverfahren 2007 und 2013 geprüft worden, hieß es weiter.

Quelle: dpa