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Burglahr

Gemeinde gewinnt Klage um Zufahrtsweg

Statt über eine marode Brücke sollte der Verkehr umgeleitet werden - zulasten eines geschützten Gebietes.

Gemeinde Burglahr gewinnt Klage im Streit um Zufahrt zu Wochenendhaus-Gebiet: Ein stillgelegter Bahndamm darf nicht in eine Straße umfunktioniert werden. Weil die alte Zufahrt über eine mittlerweile marode Wiedbrücke führt, wollte der Kreis Altenkirchen den Verkehr umleiten, um Sanierungskosten zu sparen. Dagegen hat die Gemeinde Burglahr erfolgreich vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht geklagt. Der Bahndamm sei Naherholungsgebiet und Teil des  Wied-Radwanderweges. Autos hätten dort nichts verloren.