Rechtsstreit: Hängeseilbrücke Geierlay bleibt weiter gesperrt
Trotz stark gesunkener Infektionszahlen bleibt die beliebte Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück vorerst gesperrt. Hintergrund ist ein Streit um Corona-Auflagen.
Trotz stark gesunkener Infektionszahlen bleibt die beliebte Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück vorerst gesperrt. Hintergrund ist ein Streit um Corona-Auflagen.
Der Rechtsstreit um die Öffnung des Touristenmagneten im Hunsrück geht wohl in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte nach Mitteilung vom Donnerstag einen Eilantrag der Gemeinde Mörsdorf ab (Az. 3 L 512/21.KO). Bürgermeister Marcus Kirchhoff kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an: „Wir werden Rechtsmittel einlegen.“ Das wiederum wäre eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die einst jährlich von Hunderttausenden Tourist*innen genutzte Hängeseilbrücke war vom Rhein-Hunsrück-Kreis als „Freizeitpark ähnliche Einrichtung“ eingestuft worden, die nur unter Einhaltung der entsprechenden Corona-Regeln betreten werden dürfte. Mörsdorf hingegen argumentierte im Eilantrag, die Geierlay sei nur Teil eines Wanderwegs und ähnele keinem Freizeitpark. Das Dorf könne laut Kirchhoff personell nicht wie bei Freizeitparks alle Mindestabstände und Masken kontrollieren und alle Adressen erfassen könne. Daraufhin habe die Polizei die Brücke mit Natodraht abgesperrt.
Bürgermeister Kirchhoff sagte der dpa, dass sich einerseits mittlerweile wieder Tausende Menschen durch Stadtzentren drängen könnten. Auch die Außengastronomie sei voll. Andererseits werde die Geierlay als eine Art Freizeitpark angesehen, obwohl es keine Kassen, Tore und Zäune gebe. Das erschwere eine Kontrolle. „Der Bürgermeister will nicht verantwortlich sein, wenn nachts etwas passiert“, betonte Kirchhoff. Aufgebracht sagte er im dpa-Interview: „Vielleicht kommen wir auch zu dem Schluss, dass wir das Ding verschrotten.“ Vorerst bleibe die Brücke abgeriegelt.
Nach früheren Angaben der Tourist-Information Kastellaun hatten vor der Sperrung die Besucher*innen „die Corona-Maßnahmen ignoriert. Auf der Brücke wurde kaum Abstand gehalten, für Selfies haben die Leute ihre Masken abgenommen. So konnte das niemand verantworten, die Brücke musste geschlossen werden.“
Laut Verwaltungsgericht Koblenz gehört die Geierlay-Hängeseilbrücke einer Befragung der Deutschen Zentrale für Tourismus zufolge „zu den beliebtesten Reisezielen Deutschlands“, wo viele Ausflügler aus verschiedenen Regionen zusammenkommen könnten. „Neue, nicht nachvollziehbare Infektionsketten“ müssten daher mit geeigneten Corona-Auflagen wie Masken und Mindestabständen verhindert werden.
2020 haben rund 320.000 Menschen die 350 Meter lange Hängeseilbrücke über einem dem tiefgeschnittenen Bachtal besucht.
Quelle: dpa