Friseurmeisterin füllt Abführmittel in Trinkflasche ihrer Auszubildenden
Eine Friseurmeisterin soll ihrer Auszubildenden ein Abführmittel in die Trinkflasche und Essen geschüttet haben.
Eine Friseurmeisterin soll ihrer Auszubildenden ein Abführmittel in die Trinkflasche und Essen geschüttet haben.
Eine 36-jährige Frau, die in der Vergangenheit unter Depression gelitten hatte, wollte einen Neuanfang und startete eine, über die Arbeitsagentur befristete, Ausbildung als Friseurin. „Ich konnte mich nach einem Jahr entscheiden, ob ich sie übernehmen will oder nicht. Sie war jedoch für den Job nicht geeignet. Fürs Putzen brauchte ich niemand, sie hat sich nicht bemüht“, erklärte die angeklagte Friseurmeisterin vor Gericht. Einige Wochen vor Ablauf der Frist geschah dann der Vorfall, mit dem sich nun die Justiz in Westerburg beschäftigt.
Die Haarsalonbetreiberin muss sich in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. So hatte sie, was sie auch einräumte, ihrer Auszubildenden im April vergangenen Jahres Abführmittel in eine Trinkflasche geschüttet. Die 36-Jährige klagte daraufhin über starke Durchfallbeschwerden. Nur eine Woche später wurde der Auszubildenden erneut eine Dosis Abführmittel „verabreicht“.
Die Friseurmeisterin zeigte sich im Prozess reumütig und erklärte, dass sie nicht wisse, warum sie ihrer Mitarbeiterin das Abführmittel gab. „In dem Moment habe ich wahrscheinlich gar nichts gedacht. Es war alles nur ein blöder Scherz“, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Tat eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Angeklagte soll des Weiteren eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe von 3000 Euro leisten, so die Klägerin. Die Verteidigung regte für ihre Mandantin eine Strafe am unteren Rand der Strafbarkeit an und sprach sich für eine Zahlung von 1500 Euro aus.
„Eine überzeugende Erklärung für ihr Fehlverhalten hat die Angeklagte in dem Verfahren nicht geliefert“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Friseurmeisterin habe bei ihrer Tat heimtückisch gehandelt und das Vertrauensverhältnis als Ausbilderin missbraucht. Das alles sei kein Scherz gewesen, sondern eine schwere Straftat, erklärte er weiter.
Quelle: Rhein-Zeitung