Armbrustschütze schuldunfähig
Freispruch
Freispruch im Cochemer Armbrustschützenprozess: Laut Rhein-Zeitung hielt das Amtsgericht den Angeklagten für schuldunfähig. Er habe zum Tatzeitpunkt drei Promille Alkohol und einen erhöhten Zuckerspiegel im Blut gehabt.