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Rheinland-Pfalz: Koblenz

Ex-Hahn-Chef muss nicht vor Gericht

Der ehemalige Flughafen-Hahn-Chef Jörg Schumacher muss keinen Untreue-Prozess mehr befürchten. Die Anklage gegen ihn ist auch aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht stichhaltig genug für einen Prozess.

Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Schumacher und drei weitere einstige Angeschuldigte abgelehnt. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde nun vom OLG ebenfalls verworfen, wie dessen Sprecher Christoph Syrbe am Mittwoch mitteilte.

Im Kern ging es um die Verlängerung eines Vertrags der Flughafengesellschaft im Hunsrück mit einer Firma für die Passagierabfertigung. Im Juli 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Angeschuldigte wegen Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die Gesamthöhe der angeblichen Zuwendungen wurde mit 153 850 Euro angegeben. Alle vier einstigen Angeschuldigten wiesen die Vorwürfe stets zurück.

Syrbe erklärte, Schumacher habe den Vertrag ohne die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung verlängert. Das sei ein vergaberechtlicher Fehler, der rein theoretisch zu Forderungen von Schadenersatz führen könnte - aber nicht strafbar sei. Die angeklagte angebliche Untreue zulasten der Flughafengesellschaft habe das OLG dagegen nicht erkennen können, ebenso wenig wie eine angebliche Bestechung mit einem Beratervertrag und deutlich verbilligten Autos.

Quelle: dpa