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Rheinland-Pfalz: Ruwer

Ex-Bürgermeister erneut vor Gericht

Das Trierer Verwaltungsgericht muss heute klären, wie Bernhard Busch disziplinarisch für die sogenannte Fahrtkostenaffäre bestraft wird.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg wirft ihm ein schweres Dienstvergehen vor. Sie hatte Busch im Sommer in den Ruhestand versetzt und ein Verfahren abgeschlossen - eine Strafe aber offen gelassen. Das Verwaltungsgericht solle entscheiden, ob Busch etwa das Ruhegehalt eines Beamten aberkannt wird. Das Amtsgericht hatte den Ex-Verbandsgemeindechef im letzten Jahr wegen Betruges verwarnt. Busch hatte zugegeben, Fahrtkosten behalten zu haben, die eigentlich der Verbandsgemeinde zugestanden hätten.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier