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Rheinland-Pfalz: Mainz

Wo genau sollen die Messstellen stehen?

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz hält genauere Vorgaben zu Standorten von Luftschadstoff-Messstationen für wünschenswert. Das sagte Michael Weißenmayer am Freitag in Mainz. Er ist Leiter des Referats «Immissionen und Emissionen Luft» in der Behörde und Leiter der Messnetze in Rheinland-Pfalz.

Die Standorte der Stationen waren nach Gerichtsurteilen zu Diesel-Fahrverboten in die Diskussion geraten. In Mainz etwa steht eine Station an einer vielbefahrenen Straße nahe dem Hauptbahnhof im Fokus, an der seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. 

Eine EU-Richtlinie sowie die Bundes-Immissionsschutzverordnung legen sogenannte groß- und kleinräumige Ortsbestimmungen fest. Letztere besagen unter anderem, dass der Einlass der zu messenden Luft soweit möglich in einer Höhe zwischen anderthalb und vier Metern über dem Boden sein soll. Zudem soll die «Probenahmestelle» höchstens zehn Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein. Es mache aber einen Unterschied bei Messwerten, ob der Abstand zum Fahrbahnrand zehn Meter betrage oder nur 40 Zentimeter wie an der einen Mainzer Station, sagte Weißenmayer. Auch die Messhöhe sei in jedem Bundesland eine andere. Klarere Bestimmungen wären besser.  

Falls der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auch im Durchschnitt der ersten sechs Monate des kommenden Jahres nicht erreicht wird, muss die Stadt Mainz spätestens ab dem 1. September 2019 Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen. Die Stadt hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt.

Quelle: dpa