Erzieher aus Bruchmühlbach-Miesau wegen Kinderpornos vor Gericht
Wegen des Verdachts der Beschaffung und des Besitzes von kinderpornografischem Material muss sich heute ein Mann vor dem Amtsgericht St. Ingbert verantworten.
Wegen des Verdachts der Beschaffung und des Besitzes von kinderpornografischem Material muss sich heute ein Mann vor dem Amtsgericht St. Ingbert verantworten.
Am 22. Januar 2018 war eine Speicherkarte durch Zufall in einer Kita in Bruchmühlbach-Miesau gefunden worden. Darauf befanden sich
kinderpornografische Inhalte. Ein Erzieher geriet daraufhin ins Visier der Ermittler – und bei einer Hausdurchsuchung des Mannes fanden die Beamten weiteres kinderpornografisches Material. Die Person sei geständig, dieses aus dem Internet heruntergeladen zu haben, wie die Zweibrücker Staatsanwaltschaft damals erklärte.
Auf den Dateien sollen Sequenzen zu sehen sein, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, so die Staatsanwaltschaft Saarbrücken.
Die Bilder zeigen aber keine Sprösslinge aus der Einrichtung. Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Kindern konnten im Verlaufe der Ermittlungen nicht gewonnen werden, so die Staatsanwaltschaft damals.
Nun wird der Fall in St. Ingbert juristisch aufgearbeitet. Laut Amtsgericht steht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren im Raum.