Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Rheinland-Pfalz: Steinbach am Glan

Haftbefehl durch beleidigendes Enkelkind aufgelöst

Da hat man einen offenen Haftbefehl wegen nicht gezahlten Geldstrafen vor sich liegen und wird auf welche Art und Weise ermittelt? Indem das sechsjährige Enkelkind zum Hörer greift, den Notruf wählt und anfängt, die Personen auf der Leitstelle zu beleidigen.

Arbeitgeber springt in die Bresche

Die Kinderstimme, die sich beim Notruf der Polizei Kusel meldete, ließ ein „Wichsen Sie sich“ hören, bevor das Telefonat abgebrochen wurde. Ermittlungen zur Beleidigung ergaben, dass gegen den Inhaber der Rufnummer ein offener Haftbefehl bestand. Die Verhaftung wurde jedoch abgewendet, indem der Arbeitgeber die offene Geldstrafe übernommen hat. Auch der Anrufer, der den Wachhabenden beleidigt hatte, war schnell gefunden: Es handelte sich um das sechsjährige Enkelkind.

Quelle: Polizeidirektion Kaiserslautern