Das Schwurgericht sprach die beiden Angeklagten am Mittwoch schuldig, keinen Notarzt gerufen zu haben, obwohl ihre 21 Jahre alte Tochter kurz vor ihrem Tod im Oktober 2016 erkennbar in einem kritischen Zustand war. Die beeinträchtigte Tochter hatte unter anderem an Diabetes gelitten.
Wie das Gericht verlauten ließ, hätten die Eltern aus dem mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis erst einen Notarzt verständigt, „als das Herz der Geschädigten nicht mehr schlug“. Wäre der Notarzt laut Richter bereits zu einem früheren Zeitpunkt verständigt worden, wäre es nicht zum Tod der 21-Jährigen gekommen. Das Elternpaar wurde zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagte Schwester des Opfers wurde derweil freigesprochen.
Im Rahmen des Verfahrens habe jedoch nicht geklärt werden können, aus welchem Grund die Eltern keine Hilfe holten. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe bestritten.
Quelle: dpa