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"Click & Meet" in Rheinland-Pfalz gestartet

Shopping mit Termin in RLP – so geht‘s

In Rheinland-Pfalz heißt es heute: „Click & meet“ - Einkaufen mit Terminvergabe. Doch wie funktioniert das überhaupt?

Nur ein Hausstand darf Geschäft betreten

Rheinland-Pfalz geht einen eigenen Weg beim Thema Ladenöffnung. Seit heute, 01. März können Verbraucher*innen im Möbelhaus, in Boutiquen, Modegeschäften, Juwelieren oder Schuhläden einen Termin vereinbaren, um dort vor Ort einkaufen zu können. Ministerpräsidentin Dreyer nannte Brautmodengeschäfte als Beispiel.

Bestellte Ware kann demnach nicht mehr nur abgeholt, sondern - unter strengen Auflagen - auch im Geschäft anprobiert werden. Beim „Termin-hopping“, wie es die dpa nennt, darf aber immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten.

Termin vereinbaren

Einen Termin können sich Shopping-Willige über die Online-Seiten, per E-Mail oder telefonisch in der Filiale geben lassen. Neben dem Namen müssen die Händler*innen auch die Kontaktdaten erfassen - ähnlich wie wir es noch aus der Gastronomie im vergangenen Sommer kennen.

Beim Eintritt ins Geschäft müssen Verbraucher*innen mit Termin zunächst die Buchungsnummer oder ihren Namen nennen. Sie können dann zwischen 30 und 45 Minuten lang im Laden einkaufen oder sich beraten lassen. Innerhalb dieser Zeit muss die Ware auch bezahlt worden sein.

Das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, OP oder vergleichbar) ist Pflicht.

Auch in anderen Bundesländern wird das Konzept „Click & Meet“ diskutiert, bislang ist RLP allerdings noch der Vorreiter.