Im Juli kam es zu dem Unfall, als das Mädchen sich von ihrer Mutter aus dem Planschbecken entfernte. Diese war für den Moment von dem kleinen Bruder des Kindes abgelenkt, weswegen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Schuld gefunden werden konnte. Ein anderer Badegast zog das leblose Mädchen aus dem Wellenbecken und veranlasste die Reanimation durch den Bademeister und später durch den Rettungsdienst. Laut Staatsanwaltschaft „war nach den durchgeführten Ermittlungen von einem tragischen, schicksalshaften Verlauf auszugehen.“ Es wurde also weder eine Schuld bei den Eltern, noch bei den Betreibern des Schwimmbads festgestellt.
Quelle: dpa