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Nordrhein-Westfalen: Euskirchen

Mörder aus der Eifel darf zum Sterben nach Hause

Ein 53-jähriger, verurteilter Mörder aus Sötenich (bei Euskirchen) sitzt seit 2012 in lebenslanger Haft. Jetzt darf der Mann allerdings das Gefängnis verlassen. Er ist unheilbar krank und soll laut Staatsanwaltschaft nun in Würde zu Hause sterben dürfen.

Nur noch sechs Wochen zu leben

Der spektakuläre Fall aus dem Eifel-Dörfchen Sötenich sorgte 2012 für großes Aufsehen: Ein KfZ-Meister erschoss seinen Partner – und das halbe Dorf half damals, die Spuren zu verwischen. Ralf S. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.  

Aber jetzt ist der heute 53-jährige Mörder, nur sechs Jahre später, wieder auf freiem Fuß und lebt in seinem Dorf. Der Grund: Er ist sterbenskrank. Bauchspeicheldrüsenkrebs und ein Lungenkarziom sollen festgestellt worden sein; wie die Bild-Zeitung aus Justiz-Kreisen erfahren haben will, geben ihm die Ärzte nur noch sechs Wochen Zeit.

Wie ist so etwas möglich?

„Nach Paragraph 455 der Strafprozessordnung kann in einem solchen Fall in Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Strafvollstreckung eine Haftunterbrechung gemacht werden“, erklärt die zuständige Aachener Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts gegenüber der Bild. „Die Häftlinge dürfen dann in ein Hospiz oder heimgehen. Denn: Sterbebegleitung gibt es in den Justizvollzugsanstalten nicht.“

Der Anwalt des todkranken Mannes sagte: „Bauspeicheldrüsenkrebs im Endstadium, dann ist man haftunfähig. Dann ist es von der Justizvollzugsanstalt ein humanitärer Akt, den Häftling zu entlassen. Die Haft dient dann nicht mehr zur Sühne und Resozialisierung. Er wollte zuletzt noch eine Wiederaufnahme seines Verfahrens. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen.”

Quelle: Bild