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Rheinland-Pfalz

Lockerungsschritte ab Freitag, 18. Juni in RLP

Wärmere Temperaturen, sinkende Inzidenzen und eine steigende Impfquote: In Rheinland-Pfalz gelten ab Freitag, 18. Juni 2021 neuere Lockerungsschritte. Wir haben sie für euch zusammengefasst.

Die Lockerungen im Überblick

In einer Pressekonferenz hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergangene Woche über neue Corona-Lockerungen informiert. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Inzidenzen gesunken sind die letzten Wochen. Die 7-Tages-Inzidenz ist stabil unter 30. Das hat uns ermuntert, uns mit einem weiteren Perspektivplan zu befassen und diesen umzusetzen.“ Ab Freitag, den 18. Juni startet demnach ein neuer Öffnungsschritt in Rheinland-Pfalz.

Für Städte und Landkreise unter Inzidenz 100 sind dann folgende Lockerungen möglich:

Private Feiern (Hochzeit, o.Ä.)

Private Veranstaltungen bei Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht eingerechnet.

Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.

Freizeiteinrichtungen

Bei einer Inzidenz unter 100 können Freizeiteinrichtungen auch innen mit Personenbeschränkungen geöffnet werden.

Sport

Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.

Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.

Kultur

Bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.

Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.

Zuschauer*innen im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.

Auch Thermen (mit max. 50% Kapazität) und alle Campingplätze werden bei einer Inzidenz unter 100 ab dem 18. Juni geöffnet.

Neuer Öffnungsschritt ab 02. Juli

Ab dem 02. Juli wird bei stabil niedrigen Inzidenzen der nächste Öffnungsschritt eingeleitet.

Zusätzliche Lockerungen sind ab Freitag, 2. Juli geplant:

  • Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
  • Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
  • Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
  • Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.

Der neue Perspektivplan für Rheinland-Pfalz:

Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz