Single scheitert mit Klage wegen Doppelbett
Die skurile Klage des "Alleinschläfers" hat das Landgericht auch im zweiten Anlauf abgewiesen.
Die skurile Klage des "Alleinschläfers" hat das Landgericht auch im zweiten Anlauf abgewiesen.
Der Mann hatte ein Boxspringbett mit zwei nebeneinanderliegenden Matratzen für 2000 Euro gekauft. Nach weniger als zwei Jahren bildete sich in der Mitte eine Kuhle- und der Mann klagte.
Zunächst zog er vor das Amtsgericht Mayen und forderte er eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ein. Das Gericht wies das Ansinnen ab: Aufgrund des Sachverständigengutachtens stehe fest, dass das Bett selbst nicht mangelhaft sei.
In seiner Berufung beim Landgericht Koblenz betonte der Kläger, ein durchschnittlicher Kunde gehe davon
aus, ein Boxspringbett auch in der Mitte nutzen zu können. Das suggeriere auch die Werbung des Möbelhauses, bei der eine Single-Frau allein und diagonal auf einem derartigen Bett einen Prospekt durchblättere.
Das Landgericht wies die Berufung zurück: Der Kläger habe gewusst, dass er ein Doppelbett gekauft habe. Zudem zeige die Bettenwerbung keine typische Schlafsituation.
Quelle: dpa