Die Notbremse (drei aufeinanderfolgende Tage mit steigender Inzidenz über 100) wird konsequent angewandt. Überschreitet ein Kreis die Grenze, gelten wieder die Regeln, die bis zum 07. März gegolten haben. Ergo: Der Einzelhandel wird wieder geschlossen.
In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen. Dazu können zählen:
- Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören
- Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
- Ausgangsbeschränkungen
- verschärfte Kontaktbeschränkungen
Ob dein Kreis die Notbremse bereits gezogen hat und in welcher Ausführung, erfährst du auf der Webseite des jeweiligen Landkreises oder der Stadt.