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Übersicht für Rheinland-Pfalz

Diese Regeln gelten über Ostern in RLP

Der Corona-Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Um die aktuell stark steigenden Zahlen zu drücken, gilt es Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Welche Corona-Regeln gelten dabei über Ostern? Wir fassen zusammen.

Was darf ich, was darf ich nicht?

Nach der Rücknahme des "Oster-Lockdowns" inklusive Ruhetage durch Bundeskanzlerin Angela Merkel fasst Rheinland-Pfalz nun wieder seinen ursprünglichen Plan zur Pandemie-Bekämpfung ins Auge: Es gelten die von der Landesregierung verkündeten Regeln des Stufenplans.

Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz (Stand 30.03.2021, 14 Uhr) in Rheinland-Pfalz bei 114,1.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Private Treffen mit einem weiteren Haushalt sind möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind dabei nicht eingerechnet. Als ein Hausstand zählen auch nicht in der gleichen Wohnung lebende Lebensgefährt*innen.

MASKEN

Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen medizinische Masken (OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2) getragen werden. In einigen RLP-Landkreisen und Städten mit hohen Inzidenzen gilt auch an öffentlichen Plätzen die Maskenpflicht.

REISEN

Die Bürger*innen sollen auf "nicht zwingend notwendige" private Reisen im In- und Ausland verzichten.

FREIZEIT

In RLP-Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 ist die Außengastronomie (mit Schnelltest, Reservierung und Kontaktnachverfolgung) geöffnet. Auch erweitertes Terminshopping ist möglich. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten können mit Terminreservierung besucht werden. Auch Individualsport ist draußen möglich.

GOTTESDIENSTE

Gottesdienste in der Kirche sind unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen erlaubt. Gesänge sind nach wie vor verboten. Zwischen aufeinander folgenden Feierlichkeiten muss mindestens eine Stunde Abstand vorgesehen sein – zum Lüften der Räumlichkeiten. Die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Es gilt Maskenpflicht – ausgenommen sind religiöse Funktionsträger wie Geistliche, Lektor*innen und Vorbeter*innen.

SPORT

Weiterhin möglich ist kontaktfreies Training mit bis zu zehn Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Dach.

Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen; ausgenommen Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung der Kinder.

NOTBREMSE

Die Notbremse (drei aufeinanderfolgende Tage mit steigender Inzidenz über 100) wird konsequent angewandt. Überschreitet ein Kreis die Grenze, gelten wieder die Regeln, die bis zum 07. März gegolten haben. Ergo: Der Einzelhandel wird wieder geschlossen.

In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen. Dazu können zählen:

  • Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören
  • Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen

Ob dein Kreis die Notbremse bereits gezogen hat und in welcher Ausführung, erfährst du auf der Webseite des jeweiligen Landkreises oder der Stadt.