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Abkochgebot im Kreis Birkenfeld

Wieder E-Coli-Keime im Trinkwasser

+++ Update: Entwarnung in Ellenberg und Oberbrombach +++

Diese Orte sind betroffen

Für 37 Gemeinden im Kreis warnt der Wasserzweckverband Birkenfeld wieder vor E-Coli-Keimen im Trinkwasser. Deshalb gilt auf Empfehlung des Gesundheitsamts des Landkreises bis auf weiteres in den betroffenen Ortschaften ein Abkochgebot.

Verbandsgemeinde Baumholder

Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg.

Verbandsgemeinde Birkenfeld

Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld (nur Stadtteil Burg Birkenfeld), Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach inklusive Neubrücke und Umwelt-Campus, Meckenbach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach und Wilzenberg-Hußweiler.

Verbandsgemeinde Herrstein

Bruchweiler, Hettenrodt, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Sensweiler und Wirschweiler.

Verbandsgemeinde Rhaunen

Asbach, Hellertshausen und Schauren.

Landkreis Birkenfeld gibt Abkochgebot bekannt

Keimbelastetes Trinkwasser kann teilweise die Gesundheit beeinträchtigen und zu Magen- und Darmerkrankungen führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens fünf Minuten lang sprudelnd kochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet.

Für folgende Zwecke sollte das Wasser abgekocht werden:

  • zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Kein Abkochen ist nötig, wenn das Wasser zu Reinigungszwecken, als Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung verwendet wird. Zudem muss das Wasser für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) ebenfalls nicht abgekocht werden – sofern darauf geachtet wird, dass nichts in den Mund und auf offene Wunden gelangt.

Aus Sicherheitsgründen wird das Trinkwasser nun stärker gechlort. Dies kann zu Geschmacksveränderungen führen. 

Quelle: Landkreis Birkenfeld