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Rheinland-Pfalz

Corona-Lockerungen: Diese Geschäfte öffnen ab heute wieder!

Aufatmen beim Einzelhandel: Ab heute gelten die beschlossenen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern dürfen auch in Rheinland-Pfalz wieder öffnen.

Welche Geschäfte dürfen wieder öffnen?

Vier Wochen lang galten die massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung des Coronavirus. Eisdielen, Modegeschäfte, Tierparks mussten geschlossen bleiben. Doch nun ist es soweit, die ersten Auflagen werden wieder gelockert.

Ab dem heutigen Montag (20.04.) dürfen wieder viele Geschäfte öffnen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bund und Länder hatten sich vergangenen Mittwoch auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Läden mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter dürfen wieder aufmachen, wenn die Abstands- sowie Hygieneregeln eingehalten werden.

Auch Geschäfte in Einkaufszentren dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie sich an die vorgegebenen Regeln halten.

Größere Geschäfte dürfen Teilbereiche öffnen

Für größere Geschäfte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurde eine Sonderregelung gefunden. Sie dürfen ebenfalls den Verkauf wieder aufnehmen, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend auf 800 Quadratmeter verkleinern und diese klar abtrennen.

Kfz- und Fahrradhändler von Beschränkungen ausgenommen

Von der Größenbeschränkung ausgenommen sind Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler. Sie dürfen unabhängig von der Ladenfläche wieder öffnen, da die Laufkundschaft in der Regel überschaubar und die Abstandsregelungen einfacher zu befolgen seien.  

Alle Geschäfte, die ab Montag ihren Verkauf wieder aufnehmen dürfen, hier im Überblick mit RPR1.Infochef Jens Baumgart.

Zum RPR1.Corona-Kompass!

Weiterhin strenge Beschränkungen für die Gastronomie

Ausgenommen von den Lockerungen der Corona-Maßnahmen bleiben weiterhin Gastronomiebetriebe und Friseure. Restaurants und Bars müssen geschlossen bleiben und dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten. Eisdielen hingegen dürfen ab Montag, den 20.04.2020 wieder geöffnet werden, jedoch nur mit einem Thekenverkauf oder Lieferung nach Hause. Friseure dürfen unter bestimmten Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Hotels und Gaststätten hoffen auf Öffnung zum 1. Mai

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, hofft die Hotel- und Gaststättenbranche in Rheinland-Pfalz  auf eine Steuersenkung und eine Öffnung möglichst schon zum 1. Mai. Der Präsident des Dehoga-Landesverbands, Gereon Haumann, begrüßte am Sonntag die Bereitschaft der Landesregierung, eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent zu unterstützen. Das Kabinett werde sich am heutigen Montag damit befassen und einen entsprechenden Vorschlag auf Bundesebene einbringen, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Eine Senkung der Mehrwertsteuer müsse zeitlich befristet sein. Mit dieser Sofortmaßnahme könnten die Betriebe in Rheinland-Pfalz laut Finanzministerium mit rund 300 Millionen Euro unterstützt werden.

Nach Angaben der Branche drohe etwa jedem dritten Betrieb die Pleite, so die dpa. Rund 70.000 Hotel- und Gastronomie-Betriebe stünden bundesweit vor der Insolvenz, warnte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Sonntag. Den gut 223.000 Betrieben gingen bis Ende April rund 10 Milliarden Euro Umsatz verloren.

Öffnung der Geschäfte unter diesen Auflagen

Für alle Geschäfte, die ab dem 20. April wieder geöffnet werden dürfen gilt, dass sich pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche maximal ein Kunde aufhalten darf. Für alle anderen gilt der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern oder sie müssen vor der Tür warten. Der Mindestabstand gilt auch in den Geschäften. Die Landesregierung empfiehlt den Bürgern Alltagsschutzmasken zu tragen.

Kontaktbeschränkungen weiterhin gültig

Die umfassenden Kontaktbeschränkungen bleiben mindestens bis zum 3. Mai bestehen, teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergangenen Mittwoch in Mainz mit. Somit gilt auch weiterhin, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz weiterhin nur alleine oder mit einer zweiten nicht im gleichen Haushalt lebenden Person im öffentlichen Raum unterwegs sein dürfen.  

Lockerungen für Schulen

Schulen werden schrittweise wieder geöffnet. Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. 

Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung soll jedoch ausgeweitet werden. Eine Arbeitsgruppe von Ländern, Bund und Experten will ab diesem Montag Leitlinien erarbeiten, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas aussehen kann. 

Großveranstaltungen bis Ende August abgesagt

Konzerte oder Festivals dürfen auch weiterhin nicht stattfinden. Das entsprechende Verbot gilt zunächst bis zum 31. August. Öffentliche und private Kultureinrichtungen bleiben ebenfalls geschlossen. Das gleiche gilt für Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetik- und Tattoostudios sowie Massagepraxen und ähnliche Betriebe.

Quelle: dpa