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Rheinland-Pfalz: Mainz

Neue Corona-Verordnung für RLP: Das gilt ab dem 8. November

Ab Montag, den 8. November gelten in Rheinland-Pfalz die neuen Corona-Regeln. An einigen Stellen sieht die Landesregierung Lockerungen vor, an anderen gelten bei weiter ansteigenden Corona-Zahlen Einschränkungen für Ungeimpfte. Das sind die neuen Regeln im Überblick.

Booster-Impfungen, Testpflicht und Lockerungen im Freien

Mit der 27. Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz gelte laut Ministerrat ein "Dreiklang". Dieser sieht weniger Beschränkungen für Veranstaltungen im Freien, mehr Auffrischungsimpfungen und klare Testauflagen für ungeimpftes Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Das ist der Kern des neuen Corona-Kurses, laut rheinland-pfälzische Landesregierung, um gut durch den Winter zu kommen.

„[...] Wir brauchen auch weiterhin Schutzmaßnahmen – wie Masken, Abstand und 2Gplus-Regeln – auch dann noch, wenn der Deutsche Bundestag sich entscheiden wird, die ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ zum 25. November 2021 auslaufen zu lassen. Das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite heißt nicht: Ende der Pandemie. Dort, wo Menschen weiterhin besonders geschützt werden müssen, erhöhen wir die Testpflicht für Ungeimpfte und forcieren die Boosterimpfungen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Keine Reaktivierung von Impfzentren

Stillgelegte Impfzentren werden zwischen Westerwald und Pfälzerwald nicht reaktiviert, erklärten Ministerpräsidentin Dreyer und Gesundheitsminister Hoch am Dienstag, stattdessen werden dezentrale Impfeinrichtungen an zehn Krankenhausstandorten errichtet und die Anzahl an Impfbussen verdoppelt. 

Die Corona-Regeln im Überblick:

  • Freizeit: Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen 

Die in vielen Städten und Gemeinden in den nächsten Tagen geplanten Martinsumzüge können ohne Schutzmasken, Abstand und Kontakterfassung stattfinden. Dasselbe gilt für die Weihnachtsmärkte. Laut Landesregierung gibt es für Veranstaltungen im Freien nur noch Beschränkungen, wenn Teilnehmer*innen feste Plätze haben, wenn es eine Einlasskontrolle gibt oder Tickets verkauft werden. Hier gilt dann die Testpflicht. Eine Begrenzung auf 25.000 Zuschauer*innen entfällt.

  • Veranstaltungen im Innenbereich:

Die "2G plus"-Regelung bleibt hier vor allem in Kraft: freier Zugang für Geimpfte und Genesene. Zusätzlich wird einer begrenzten Zahl von Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, aber einen negativen Test vorweisen können ("2G plus"), der Zugang zu Veranstaltungen oder der Besuch von Restaurants ermöglicht.

  • Impf-Auffrischungen:

Knapp 108.000 Menschen erhielten bis Ende Oktober den Angaben zufolge ihre dritte Corona-Schutzimpfung. Über 70-Jährige sollen demnächst eine schriftliche Einladung zur dritten Impfung erhalten. Erwachsene, deren Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, können künftig an Impfbussen eine Auffrischung erhalten. 

  • Besonders gefährdete Gruppen:

Wo Menschen etwa aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands besonders gefährdet sind - in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen - sieht die neue Verordnung eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal vor. Dreyer erneuerte ihren Appell an ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen, sich impfen zu lassen.

  • Impfkampagne:

Laut Landesregierung wird für die Booster-Impfungen weiterhin auf die niedergelassenen Ärzt*innen sowie mobile Impfteams gesetzt, Impfzentren werden nicht reaktiviert. Die Regierung arbeitet nach eigenen Angaben eng mit der Ärzteschaft zusammen und geht davon aus, dass die niedergelassenen Ärzt*innen den zusätzlichen Impfbedarf für Auffrischungen decken können.

Die Anzahl der Impfbusse sowie Termine sollen verdoppelt werden. Künftig sollen zwölf Busse durch Rheinland-Pfalz fahren. Auch sollen die Impfbustermine bis zum Jahresende auf 500 erweitert werden. 

  • Kontaktbeschränkungen:

Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum fallen weg. Das trifft auch für die Personenbegrenzung (ein Mensch pro fünf Quadratmeter) zu, die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen in Kraft waren.

  • Warnstufen:

Minister Hoch sieht laut Deutsche Presse-Agentur eine "gewisse Wahrscheinlichkeit", dass erste Regionen in Rheinland-Pfalz Mitte November die Warnstufe zwei erreichen. Die Warnstufen richten sich nach drei Leitwerten: der Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen, der Zahl der neu in Krankenhäusern aufgenommenen Covid-19-Patient*innen pro 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen sowie dem Anteil von Covid-19-Intensivpatient*innen an den zur Verfügung stehenden Intensivbetten.

Werden in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zwei von drei Leitwerten jeweils an drei Werktagen in Folge überschritten, gilt eine höhere Warnstufe. In diesem Fall werden die Corona-Regeln verschärft. Dies betreffe vor allem Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. "Geimpfte Personen müssen nicht mit Maßnahmen rechnen", betonte Hoch.

Quelle: dpa