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Kein Feuerwerk, keine Party

Corona-Regeln: Das gilt an Silvester in Rheinland-Pfalz

Normalerweise begrüßen wir das neue Jahr mit Feuerwerk und knallenden Sektkorken, doch wegen der Corona-Pandemie gelten in diesem Jahr andere Regeln. So darf in RLP der Jahreswechsel gefeiert werden. Alle Regeln im Überblick.

So darf Silvester 2020/2021 gefeiert werden

Der gewohnte Rutsch ins neue Jahr dürfte aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr deutlich ruhiger ausfallen. In Rheinland-Pfalz sind Menschenansammlungen verboten, es gelten teilweise Ausgangsbeschränkungen, auch Feuerwerk darf im öffentlichen Raum nicht gezündet werden. Zu Weihnachten gab es noch Ausnahmen, aber welche Regeln gelten zum Jahreswechsel?

Mit wie vielen Menschen darf ich feiern?

An Silvester gelten nun wieder die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Treffen nur mit Angehörigen aus zwei Haushalten (höchstens jedoch fünf Personen). Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

Die Kontaktbeschränkungen gelten zunächst bis zum 10. Januar.
 

Das neue Jahr mit Böllern begrüßen?

Das Abbrennen von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist komplett verboten. Welche Orte genau betroffen sind, legen die Kommunen fest. Da vor Silvester keine Raketen und Böller verkauft werden dürfen, können ohnehin nur jene Menschen Feuerwerk zünden, die noch Vorräte haben - etwa aus dem vergangenen Jahr. Die Landesregierung rät laut Deutsche Presse-Agentur aber davon ab, Raketen und Böller im Garten oder im Hof abzubrennen. Das Ziel der Einschränkungen sei, Unfälle zu vermeiden und so Rettungsdienste und Kliniken nicht zusätzlich zu belasten. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen, sind aber erlaubt.

Auf der Straße anstoßen?

Seit dem 16. Dezember gilt ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Das Anstoßen mit Sekt vor der Haustür ist in diesem Jahr daher nicht möglich. 
Für Silvester und auch an Neujahr gilt zudem ein An- und Versammlungsverbot. Treffen mit Nachbarn, Freunden und
Bekannten auf der Straße sind also ebenfalls verboten. 
 

Ausgangsbeschränkungen auch an Silvester in Kraft?

JA! Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und im Rhein-Pfalz-Kreis gelten weiterhin bis zum 10. Januar. Menschen dürfen zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen. In Pirmasens gilt die Regelung erst an Neujahr um 1 Uhr.

Silvester im Restaurant feiern?

Nein, das ist nicht möglich. Die Gastronomie ist seit dem 2. November geschlossen - keine Ausnahmen an Silvester. Restaurants dürfen aber Essen liefern oder zum Abholen anbieten. 

Werden die Einschränkungen kontrolliert?

Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren im öffentlichen Raum die Einhaltung der Corona-Regeln. Dazu ist einem Sprecher des Innenministeriums zufolge ein verstärkter Einsatz im gesamten Land geplant, teilte die dpa mit. Wie viele Beamte genau im Einsatz sein sollen, war zunächst unklar.

Quelle: dpa