Das Abbrennen von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist komplett verboten. Welche Orte genau betroffen sind, legen die Kommunen fest. Da vor Silvester keine Raketen und Böller verkauft werden dürfen, können ohnehin nur jene Menschen Feuerwerk zünden, die noch Vorräte haben - etwa aus dem vergangenen Jahr. Die Landesregierung rät laut Deutsche Presse-Agentur aber davon ab, Raketen und Böller im Garten oder im Hof abzubrennen. Das Ziel der Einschränkungen sei, Unfälle zu vermeiden und so Rettungsdienste und Kliniken nicht zusätzlich zu belasten. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen, sind aber erlaubt.