Der legale Tod
Sogenannte "Legal-Highs" sind gefährlich, unkalkulierbar und frei verkäuflich. Diese Designerdrogen fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
Sogenannte "Legal-Highs" sind gefährlich, unkalkulierbar und frei verkäuflich. Diese Designerdrogen fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
Grund war der Konsum von „Kräutermischungen und Badesalzen“, sogenannten „Legal-Highs“ - einer nicht kalkulierbaren Gefahr.
Unter "Legal-Highs" versteht man Kräutermischungen, Pflanzendünger, Badesalze, Lufterfrischer, Party-Pillen u.a. Präparate, die in Form von Pulver, Tabletten, Kräutern oder Kapseln angeboten werden.
Das Problem dabei ist, dass dieses als angeblich legale Alternativen zu Betäubungsmittelns wie Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Amphetamin beworben werden und den meist jungen Konsumenten so vorgaukeln, keine wirkliche Gefahr darzustellen.
Wie kommen diese "legalen" Drogen in Umlauf?
Der Verkauf erfolgt überwiegend über Onlineshops im Internet sowie Head- und Smartshops. Im Netz verbreiten sich neue Präparate und "Erfahrungsberichte" rasend schnell.
Als Wirkstoffe in diesen Legal Highs sind Betäubungsmittel oder auch chemische "Designerdrogen", die in ihrer Zusammensetzung so "neu" sind, dass sie noch nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Viele Hersteller haben sich darauf spezialisiert, die in den Produkten enthaltenen Substanzen chemisch leicht zu verändern, um dem Betäubungsmittelgesetz zu umgehen.
Kurz: es handelt sich psychoaktiv wirksame Produkte, die von der Drogengesetzgebung schlicht noch nicht erfasst sind.
Die Wirkung der in Form von Pulvern und Kapseln ist meist stimulierend, ähnlich oder sogar stärker als Amphetamin oder Kokain.
Bei Kräutermischungen ist der Rausch vergleichbar mit dem des Cannabis, vielfach jedoch intensiver und dazu unkalkulierbar. Diese Pulver und Mischungen enthalten halluzinogenen Stoffe, die Wirkung ist nicht berechenbar und der Konsum kann fatale Folgen haben.
In der Regel ist der dem Rausch folgende Kater sehr ausgeprägt bis schmerzhaft. Die Produkte werden durch bunte und flippige Verpackungen sowie angebliche Legalität geschickt vermarktet. Es entsteht fälschlicherweise der Eindruck, dass diese Produkte keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten und keine wirkliche Gefahr darstellen.
Das ist ein Trugschluss.
Bei den ins Krankenhaus eingelieferten jungen Menschen kam es nach dem Konsum solcher „Legal-Highs“ teilweise zu schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen mit Folgen wie Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohenden Nierenversagen.
Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Polizeipräsidium Trier eine Fachtagung für die Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen des Schulbezirks Bernkastel-Wittlich sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Veranstaltung findet im Filmsaal der Bereitschaftspolizei statt.