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WhatsApp, Jugendschutz, Corona-Kinderbonus, & Co.

Was ändert sich für Verbraucher*innen ab dem 01. Mai?

Ab dem 01. Mai gibt es wieder neue Gesetze und Regelungen, die in Kraft treten. Wir haben die Änderungen für euch zusammengefasst.

Welche Änderungen wird es geben?

Für Familien und Bedürftige gibt es beispielsweise einen Zuschlag auf das Kindergeld. Der Bund hat das Jugendschutzgesetz verschärft. WhatsApp-Nutzer erwartet bis zur Mitte des Monats eine große Neuerung.
 

Das sind die Änderungen ab Mai 2021 im Detail:

  • Auszahlung Corona-Kinderbonus

Die Politik wird den Familien in Deutschland ein weiteres Mal unter die Arme greifen. Sie sollen im Mai 2021 demnach – wie schon im vergangenen Jahr – einen Kinderbonus erhalten. Der Zuschlag wird einmalig mit dem Kindergeld ausgezahlt werden und beträgt 150 Euro. Der Staat erhofft sich von der Bonuszahlung, dass der Konsum in der Coronakrise weiter angekurbelt wird.

Letztlich können nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus nicht angerechnet.

  • Auszahlung Corona-Bonus für Bedürftige

Empfänger der Grundsicherung erhalten ebenfalls einen einmaligen 150 Euro-Bonus im Mai. Dazu zählen etwa arbeitssuchende, ältere oder behinderte Bürger*innen. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.

  • Neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen

Am 15. Mai ist WhatsApp-Stichtag: Wer bis dahin den neuen Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt hat, kann die beliebte Messenger-App zwar noch benutzen – aber nur noch stark eingeschränkt. "Dir wird dann allerdings nicht mehr die volle Funktionalität von WhatsApp zur Verfügung stehen, bis du zugestimmt hast", heißt es dazu im Frage-Antwort-Bereich von WhatsApp. "Du wirst zwar für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können."

Eigentlich sollten die neuen Nutzungsbedingungen bereits am 8. Februar 2021 in Kraft treten, nach massiven Protesten wurde die Einführung aber auf den 15. Mai verschoben. WhatsApp wird in Deutschland von fast 60 Millionen Menschen genutzt.

  • Änderungen im Jugendschutzgesetz

Ab dem 01. Mai treten Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft, die Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und sexualisierter Ansprache im Internet bewahren sollen. Das Gesetz enthält etwa:

  • Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen in Zukunft einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer*innen bedroht oder bedrängt fühlen.
  • Zudem sind einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke vorgeschrieben.
  • Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgeformt werden. Sie soll und kann dann laut Familienministerium "in letzter Konsequenz" Bußgelder gegenüber den Anbietern verhängen.
  • Kinderspielzeug wird sicherer

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine neue Richtlinie bezüglich der Kinderspielzeug-Sicherheit bis spätestens zum 19.05.2021 in nationales Recht umzusetzen. Demnach tritt ab dem Folgetag (20. Mai) in Deutschland eine neue Richtlinie in Kraft, die Kinderspielzeug noch sicherer machen soll. Ab dann gelten niedrigere Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd in Spielmaterialien.

Quelle: Express