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Rheinland-Pfalz: Trier

Corona-Tests verweigert: Justizbeamtin von Land entlassen

Trotz dienstlicher Anordnung verweigerte eine Justizbeamtin beharrlich die Corona-Tests. Das kostet sie nun ihren Job kosten.

Gefangenen von Impfung abgeraten

Die in Rheinland-Pfalz die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Trier für Disziplinarrecht hat entschieden, dass eine Beamtin der Justizvollzugsanstalt Wittlich aus dem Dienst entlassen wird. Sie habe sich nicht nur im Herbst vergangenen Jahres testen lassen wollen. Gegenüber ihren Kollegen und Vorgesetzten habe sie sich zudem wiederholt „in hohem Maße kritisch“ gegen staatliche Corona-Maßnahmen geäußert. Inhaftierten habe sie von einer Impfung abgeraten.

Schweres Dienstvergehen

Die Richter werteten das als „schweres Dienstvergehen, mit dem die Beamtin das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren hat“. Als Beamtin sei sie gehalten, dienstliche Weisungen umzusetzen. Es stehe ihr nicht zu, mit Überlegungen, dass das Testen oder Impfen nicht zielführend sei, da es angeblich keine Corona-Pandemie gebe, die wissenschaftliche Rechtfertigung von Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen.

Grenze der Meinungsfreiheit überschritten

Durch ihre Äußerungen habe die Frau „eindeutig die Grenze der grundrechtlich gewährleisteten Meinungsfreiheit“ überschritten, hieß es. Laut Gericht hatte die Beamtin die Corona-Pandemie als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache“, sowie „gezielte Täuschung des Staates“ bezeichnet.

Land hatte Klage eingereicht

Bereits Oktober 2021 wurde der Frau die Führung ihrer Dienstgeschäfte untersagt und vorläufig des Dienstes enthoben. Ein Teil ihrer monatlichen Bezüge wurde einbehalten, sowie ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Land hatte im März Klage eingereicht, um die Beamtin aus dem Dienst zu entfernen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Herbst 2021 galt die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese sah die Testpflicht an Arbeits- und Betriebsstätten nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz vor.

Quelle: dpa