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Rheinland-Pfalz

Corona-Regelung: Restaurants, Friseur, ÖPNV, Fitnessstudio

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat für Mittwoch eine neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angekündigt.

2G für Events, Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen

Der Zutritt zu Veranstaltungen, Hotels und Gastronomie soll laut Dreyer ab Mittwoch, dem 24.11.2021 nur noch für Genesene und Geimpfte möglich sein. Auch körpernahe Dienstleistungen fallen unter die 2G-Regelung.

Die 2G-Regelung greife entsprechend den Beschlüssen der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz ab einer Hospitalisierungsinzidenz von drei Krankenhausaufnahmen auf 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen. Kinder unter zwölf Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sind davon ausgenommen.

Ausweitungen auf 2G plus möglich

Am Donnerstag, den 18.11.2021 lag der Hospitalisierungsinzidenzwert in Rheinland-Pfalz bereits bei 3,6 und dies bedeutet, dass die 2G-Regelung direkt greift. Die 2G plus-Regelung würde ab sechs Krankenhausaufnahmen gelten.

2G plus bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vorweisen müssen.

3G in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gelten die 3G-Regeln. Wer zur Arbeit geht muss also entweder geimpft, genesen oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, die Einhaltung der Regeln zu überprüfen.

Auch im öffentlichen Personennahverkehr, sowie in Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt 3G. Die Schülerbeförderung ist davon ausgeschlossen.

Quellen: dpa, Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz