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Rheinland-Pfalz

Novemberhilfen laufen an – wo kann ich das beantragen?

Corona hält auch Rheinland-Pfalz weiter in Atem. Viele Betriebe bangen um ihre Existenz. Ab wann und wo die Soforthilfe beantragt werden kann, wurde gestern im Kabinett verabschiedet.

Ab dem 27. November geht’s los

Die Umsetzung der Corona-Soforthilfen für vom November-Lockdown betroffene Betriebe soll ab Ende des Monats anlaufen. Laut dpa-Berichten stimmte das Kabinett am Dienstag einer Vereinbarung von Bund und Ländern zu, wie Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) am Dienstag mitteilte. Demnach könnten Betriebe, die direkt oder indirekt vom Teil-Lockdown betroffen sind, voraussichtlich ab dem 27. November über ein Portal des Bundes Anträge für die finanzielle Unterstützung stellen.

„Der Lockdown ist eine Zumutung für die betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen“, hieß es in einer Erklärung des Ministeriums in Mainz. Sie hätten nun zum zweiten Mal in diesem Jahr keine Möglichkeit, aus eigener Kraft ihr Einkommen zu erwirtschaften. Betroffene Betriebe sollen eine Erstattung von 75 Prozent ihres Umsatzes des Vorjahres-Novembers erhalten.

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Wie geht es an den Schulen in RLP weiter?

Unterdessen berieten die Bildungsminister der Länder am Dienstag über das weitere Vorgehen an den Schulen. Dazu gab es laut RLP-Bildungsministerium eine Schaltkonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK). Rheinland-Pfalz hat bis Ende des Jahres die KMK-Präsidentschaft inne. „Wir begrüßen das klare Bekenntnis zum Präsenzunterricht in dem Beschluss“ von Angela Merkel am Montag, sagte der Ministeriumssprecher.

In Rheinland-Pfalz waren nach Angaben des Ministeriums am Dienstag 231 Schulen nach Corona-Infektionen von Teilschließungen betroffen. Dort lernen einzelne Klassen oder Jahrgänge ausschließlich zu Hause. Das Hygienekonzept für Schulen werde ständig den Gegebenheiten angepasst, erklärte das Ministerium am Dienstag.

FFP2-Masken für Risikopatienten

Nach dem Beschluss zur Versorgung von besonders gefährdeten Menschen mit FFP2-Masken bereitet sich Rheinland-Pfalz auf eine Umsetzung im Land vor. Eine Rechtsverordnung des Bundes zu dieser Regelung werde für Anfang Dezember erwartet. Es müsse zudem der Kreis der besonders gefährdeten Personengruppen noch genau bestimmt werden.

Diese sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern von Dezember an 15 vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Diese Masken bieten auch einen Eigenschutz, während eine Alltagsmaske vor allem dem Fremdschutz dient. Die Zahl von 15 bezieht sich auf die Zahl der Winterwochen.

Alle Informationen im RPR1.Corona-Kompass

Quelle: dpa